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Mit dem Wegfall der
Eigenheimzulage zum Ende des Jahres 2005 hat der Staat die Möglichkeiten
zur Förderung von Immobilien als Standbein der privaten Altersvorsorge
stark eingeschränkt. Im Jahr 2004 hatte der Staat im Rahmen der
Eigenheimzulage noch rund 11,4 Milliarden Euro hierfür aufgewendet.
Seit dem 01.01.2008 bietet der Staat mit der Wohn Riester Rente nun eine
neue Form des staatlich geförderten Erwerb von Wohneingentum. Mit der
Wohn Riester Rente haben zulagenberechtigte Bürger eine weitere
Möglichkeit, neben den klassischen Riesterversicherungen, Banksparplänen
sowie Fondssparplänen, die staatliche Riester Förderung für sich in
Anspruch zu nehmen. Die Riester Förderung besteht dabei seit dem Jahr
2008 aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro und einer weiteren
Kinderzulage in Höhe von 185 Euro. Für Kinder, die seit dem Jahr 2008
geboren wurden, erhalten Riester Sparer 300 Euro als Kinderzulage.
Die Wohn Riester Rente hat den Vorteil, dass Immobilienkäufer durch die
staatliche Förderung einen hohen Zusschuss zur Tilgung des
Immobilienkredites erhalten. Der Staat gewährt die Wohn Riester
Förderung jedoch nur, wenn die erworbene Immobilie auch wirklich als
Standbein der Altersvorsorge genutzt und damit selber bewohnt wird. Wer
hingegen eine Immobilie als Kapitalanlage durch Vermietung nutzen
möchte, erhält keine staatliche Riester Förderung. Der Staat bietet
jedoch auch einige Ausnahmeregeln, wenn die eigene Immobilie zum
Beispiel aufgrund eines Umzugs aus beruflichen Gründen nicht selber
bewohnt werden kann. Spätestens zum Rentenbeginn muss die Immobilie dann
jedoch wieder selber bewohnt werden.
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Weitere wertvolle Informationen und Tipps zur Wohn Riester Rente finden
sie auf
http://www.wohn-riester-ratgeber.de
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