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Allgemeines
Unter der Pflegeversicherung (PV) versteht man eine Form der Sozialversicherung, die im Falle der Pflegebedürftigkeit des Versicherten greift und die Kosten beziehungsweise einen Teil der Kosten deckt, die dem Versicherten durch die notwendige Pflege anfallen. In Deutschland unterscheidet man die gesetzliche und die privaten Pflegeversicherung.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört seit 1995 zu den Sozialen Pflichtversicherungen. Die gesetzliche PV soll eine solidarische Hilfeleistung für Menschen darstellen, die aufgrund einer schweren Krankheit oder infolge eines Unfalls pflegebedürftig geworden sind. Die Höhe der ausgezahlten Beträge richtet sich dabei nach der Schwere des Falles und nach der Art der Pflege. Zur Festsetzung der Summe erfolgt eine Einordnung des Grades der Pflegebedürftigkeit in eine von drei Stufen, die von der erheblichen über die schwere bis zur schwersten Pflegebedürftigkeit reichen. Außerdem muss festgelegt werden, ob eine häusliche Pflege durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst erfolgt oder ob eine stationäre Pflege notwendig ist. Als Grundlage für die Einordnung des Einzelfalls dient das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung aus?
Der auszuzahlende Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei knapp 1500 Euro pro Monat bei Pflegestufe III und vollstationärer Pflege. Eine solche Pflege kostet in der Praxis aber wesentlich mehr und kann bei 3000 Euro monatlich und mehr veranschlagt werden. Hier kann eine Deckungslücke entstehen, die aus der Tatsache resultiert, dass die gesetzliche PV ausschließlich als soziale Grundsicherung konzipiert ist und die vom Versicherten entsprechend selbst getragen werden muss. Zudem sind die Kapazitäten der Pflegeeinrichtungen, in denen gesetzlich Pflegeversicherte betreut werden, oftmals begrenzt und die Zustände vor Ort, vorsichtig ausgedrückt, nicht immer optimal. Der Pflegebedürftige selbst kann vielfach keinen Einfluss auf seine Behandlung mehr ausüben und sich in vielen Fällen nicht einmal mehr diesbezüglich artikulieren. Eine private Pflege ist leider kaum zu bezahlen - sofern man nicht rechtzeitig vorgesorgt hat.
Sinn und Zweck einer privaten Pflegeversicherung (Pflegezusatzversicherung)
Eine Möglichkeit, die Kosten einer adäquaten Pflege, die die Zahlungen der gesetzlichen PV zwangsläufig übersteigen, im Falle der Pflegebedürftigkeit zu schultern, besteht im Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Im Pflegefall bietet eine solche dem Versicherten und seinen Angehörigen eine entscheidende finanzielle Entlastung. Man unterscheidet hierbei in der Regel zwischen einer Privaten Pflegekostenversicherung, die an die gesetzliche PV angelehnt ist und diese durch Zusatzleistungen erweitert, und einer Privaten Pflegegeldversicherung, die dem Versicherten im Pflegefall einen vertraglich festgesetzten Tagessatz garantiert, der sich ebenfalls nach der Pflegestufe bemisst, dessen Verwendung dem Versicherten aber völlig freisteht. Die private Pflegeversicherung gehört zu den wichtigsten Privaten Versicherungen, denn im Pflegefall ist die Selbstständigkeit und Autonomie des Versicherten unter Umständen stark eingeschränkt
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