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Wechsel in die Privaten
Krankenversicherung (PKV)
Ein Angestellter, der bereits im Jahr 2003
über der durchschnittlichen Einkommensgrenze von damals lag, diese lag
bei 45.900 Euro, kann jeder Zeit in eine private Krankenversicherung
wechseln. Ist dies nicht der Fall, kann ein Angestellter nur am 1.
Januar eines neuen Jahres von einer gesetzlichen Krankenversicherung in
eine private Krankenversicherung wechseln. Dies kann man jedoch auch nur
dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Selbstständige und Freiberufler können wie bereits schon vor 4 Jahren
jederzeit die Krankenkasse wechseln. Dabei sollte man jedoch beachten,
dass auch ein Selbstständiger bei einem Krankenkassenwechsler zuerst die
alte Krankenversicherung kündigen muss, bevor er eine neue abschließen
kann. Der Selbstständige muss dann eine Kündigungsfrist von drei Monaten
einhalten. Sollte die Krankenkasse die monatlichen Beiträge erhöhen,
kann der Selbstständige noch im selben Monat die Krankenkasse kündigen
und dann nach der Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen in
eine private Krankenkasse wechseln.
Ist man Berufsanfänger, muss man zuerst eine Frist von drei Jahren
hinter sich haben, bevor man in eine private Krankenversicherung
wechseln kann, auch wenn man bereits im ersten Jahr über das
durchschnittliche Jahreseinkommen kommt.
Eine private Krankenkasse hat einiges zu bieten. So werden zum Beispiel
die Kosten für Medikamente oder deren gleichen meist ganz übernommen. Im
Falle eines Krankenhausaufenthaltes übernimmt die Krankenversicherung
jegliche Kosten. Zudem kann man bei Bedarf eine Behandlung beim Chefarzt
fordern. Im Alter werden Rentner von den monatlichen Beiträgen entlastet
und meist noch gefördert. Somit kann eine private Krankenversicherung
auch eine Geldanlage fürs Alter sein. Ein Mann oder eine Frau mittleren
Alters muss monatlich einen bestimmten Beitrag einbezahlen. Dieser
richtet sich nach dem monatlichen Einkommen des jeweiligen.

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