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Nehmen auch Sie die
Leistungen der PKV unter die Lupe ...
Grundsätzlich kann man sagen, dass der
Umfang der privaten Krankenversicherung ( PKV ) immer vom Tarif abhängig
ist und somit der Versicherte selbst über seinen Leistungsumfang
bestimmen kann. Bei ambulanten Behandlungen beim Arzt können je nach
Tarifwahl verschriebene Medikamente, Heilmittel wie Fango oder Massagen,
Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen ganz
oder teilweise erstattet werden.
Beim Zahnarztbesuch sieht es ähnlich
aus. Kosten für Vorsorge, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und
Zahnersatz können zwischen 80 – 100 % erstattet werden, bei Zahnersatz
sind es 40 – 90 %. Üblicherweise werden 75 % der Kosten erstattet. Aber
bei manchen Tarifen es ist auch möglich, auf die Zahnleistungen komplett
zu verzichten. Bei einem Krankenhausaufenthalt werden alle Kosten
erstattet, die durch ärztliche Behandlung, Pflege und Unterkunft
entstehen. Auch kann man sich vor der Einlieferung entscheiden, ob man
eine Privatunterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer mit
Chefarztbehandlung haben möchte. Es werden aber auch Tarife angeboten,
bei denen man die Kombination Mehrbettzimmer mit Chefarzt wählen kann.
Durch das Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahre 2000 ist per
Gesetz eine Beitragsentlastung im Rentenalter vorgeschrieben. Hierbei
muss jeder Versicherungsnehmer, der sich seit dem 01.01.2000 für die
private Krankenversicherung entscheidet einen Aufschlag von 10 % für
bestimmte Tarife zahlen, der für eine Beitragsentlastung im hohen Alter
sorgen soll. Grundsätzlich kann man sagen, dass die private
Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
deutlich mehr Leistungen für die Versicherten bereithält. Die
verschiedenen Tarife und Preise schwanken jedoch ziemlich häufig, was
einen Versicherungsvergleich sinnvoll erscheinen lässt. Dieser lässt
sich ganz einfach und kostenfrei bei verschiedenen Anbietern im Internet
abrufen.

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