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Was ist eigentlich die
Anwartschaft bei einer PKV ?
Die Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung wird über den
Abschluss einer Anwartschaftsversicherung verbindlich geregelt.
Diese Anwartschaftsversicherung bescheinigt der versicherten Person ein
Recht auf den Erhalt bestimmter Vertragsbestandteile, wie Eintrittsalter
und Gesundheitszustand und ist auf den späteren Eintritt in eine
Krankheitskostenvollversicherung kalkuliert.
Sie wird besonders von Berufsanfängern und Beamten genutzt, deren
Tarifgestaltung sich im Laufe des Berufs- und Familienlebens ändert.
Während der Anwartschaftszeit ruht der Vertrag und es besteht kein
Anspruch auf Leistungen.
Danach wird ein Versicherungsschutz zu den ursprünglichen
Eintrittsbedingungen gewährt. Es werden keine neuen Gesundheitsprüfungen
gefordert, die Wartezeiten angerechnet und das Eintrittsalter bleibt
bestehen.
Die Anwartschaft kann sich auf die Voll- und Teilkrankenversicherung
beziehen. Die Anwartschaftsversicherung unterscheidet die kleine und
große Anwartschaft. In der kleinen Anwartschaft, die für kurzfristige
Notlagen, wie Arbeitslosigkeit, Geldmangel, Stellenwechsel,
Auslandsaufenthalte u.a. gedacht ist, wird keine Altersrückstellung
gebildet. Aus diesem Grund beleibt das Eintrittsalter nicht- wie bei der
großen Anwartschaftsversicherung- bestehen und befreit nur von einer
Pflicht zur erneuten Gesundheitsprüfung bei Beginn des Vertrages.

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