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 Anwartschaft PKV

 


Was ist eigentlich die Anwartschaft bei einer PKV ?


Die Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung wird über den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung verbindlich geregelt.
Diese Anwartschaftsversicherung bescheinigt der versicherten Person ein Recht auf den Erhalt bestimmter Vertragsbestandteile, wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand und ist auf den späteren Eintritt in eine Krankheitskostenvollversicherung kalkuliert.

Sie wird besonders von Berufsanfängern und Beamten genutzt, deren Tarifgestaltung sich im Laufe des Berufs- und Familienlebens ändert.
Während der Anwartschaftszeit ruht der Vertrag und es besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Danach wird ein Versicherungsschutz zu den ursprünglichen Eintrittsbedingungen gewährt. Es werden keine neuen Gesundheitsprüfungen gefordert, die Wartezeiten angerechnet und das Eintrittsalter bleibt bestehen.

Die Anwartschaft kann sich auf die Voll- und Teilkrankenversicherung beziehen. Die Anwartschaftsversicherung unterscheidet die kleine und große Anwartschaft. In der kleinen Anwartschaft, die für kurzfristige Notlagen, wie Arbeitslosigkeit, Geldmangel, Stellenwechsel, Auslandsaufenthalte u.a. gedacht ist, wird keine Altersrückstellung gebildet. Aus diesem Grund beleibt das Eintrittsalter nicht- wie bei der großen Anwartschaftsversicherung- bestehen und befreit nur von einer Pflicht zur erneuten Gesundheitsprüfung bei Beginn des Vertrages.

 



 

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weitere Informationen zum Thema: Private Krankenversicherung

- Wechsel zur PKV
- Anwartschaft PKV
- billigste Private Krankenversicherung
- Altersrückstellungen PKV

 

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