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Die
Kapitallebensversicherung ist verbindet eine Todesfallabsicherung für
den Versicherungsnehmer mit einem Sparvertrag. Verstirbt die versicherte
Person, leistet die Versicherung eine festgesetzte Versicherungssumme an
die Hinterbliebenen oder aber eine im Vertrag benannte Person. Dies kann
ein Familienangehöriger, es kann aber auch eine fremde Person sein.
Erlebt der Versicherungsnehmer den Versicherungsablauf, leistet die
Kapitallebensversicherung die Versicherungssumme zuzüglich der Zinsen
sowie der Überschussanteile an den Versicherungsnehmer. Da der
Versicherungsablauf häufig erst mit 60 oder 65 Jahren gewählt wird, ist
die
Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge bestens geeignet.
Damit steht die Kapitallebensversicherung im Gegensatz zur
Risikolebensversicherung. Als Risikoversicherung deckt sie lediglich das
Todesfallrisiko ab. Ebenso wie die Kapitallebensversicherung leistet
auch die Risikolebensversicherung im Todesfall, eine
Erlebensfallleistung gibt es hier jedoch nicht. Daher sind die Beiträge
für die
Risikolebensversicherung meist günstiger, da keine Rücklage gebildet
werden muss.
Als Altersvorsorge ist die Kapitallebensversicherung deshalb so gut
geeignet, weil sie steuerliche Vorteile bietet. Zwar sind die Erträge
seit 2005 nicht mehr komplett steuerfrei, der Gesetzgeber hat jedoch
festgelegt, dass der Versicherungsnehmer lediglich 50% seiner Erträge
versteuern muss, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und der
Versicherungsnehmer bei Auszahlung der Kapitalsumme mindestens 60 Jahre
alt ist. Des Weiteren werden während der Laufzeit keine Steuern auf
Erträge fällig, so dass ein Steuerstundungseffekt entsteht.
Die Kapitallebensversicherung kann in zwei Varianten abgeschlossen
werden. Dies ist zum einen die verzinsliche Kapitallebensversicherung.
Sie bietet einen Garantiezins von derzeit 2,25% p.a., gleichzeitig wird
der Versicherungsnehmer an den Überschüssen der
Versicherungsgesellschaft beteiligt. Diese Überschüsse sind jedoch nicht
garantiert. Im Gegensatz hierzu gibt es die fondsgebundene
Kapitallebensversicherung. Der Sparanteil des Vertrages wird hier in
einen oder mehrere Investmentfonds eingezahlt. Der Anleger ist dabei an
den Wertentwicklungen des Fonds beteiligt. Im Unterschied zur
verzinslichen Lebensversicherung gibt es jedoch keine garantierte
Auszahlungssumme, dafür sind höhere Ertragschancen möglich.
kapitalbildende Lebensversicherung
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