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Seit dem Beschluss zur Gesundheitsreform
muss sich jeder Bürger in Deutschland Krankenversichern. Dabei gibt es
zwei Grundsysteme der Krankenversicherungen. Das sind
die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und privaten
Krankenkassen (PKV). Jeder Arbeitnehmer oder
Angestellter, der im Durchschnitt des Jahres weniger als
3975 € pro Monat verdient, muss sich bei einer GKV
versichern. Wer mehr verdient, bzw. zu anderen
Berufsgruppen gehört, darf auch eine private
Krankenversicherung wählen.
Für die Leistungen der GKK gibt es einen
Leistungskatalog, der regelmäßig überarbeitet wird.
Dieser Katalog ist für alle gesetzlichen
Krankenversicherungen bindend. Leistungen darüber hinaus
werden nicht übernommen. Die Leistungen der GKK sichern
in der Regel eine erweiterte Grundversorgung ab. Für
bestimmte Leistungen sind Zuzahlungen zu leisten.
Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen kann der
Versicherte frei wählen.
Für die
Krankenversicherungsbeiträge wird ein
prozentualer Betrag vom Bruttoeinkommen erhoben. Die
Beitragsbemessungsgrenze liegt 2007 bei 42750 € im Jahr.
Auch die Arbeitgeber zahlen etwa 50% des
Krankenversicherungsbeitrags für ihre Arbeitnehmer.
Geringverdienende Ehepartner oder Kinder ohne Einkommen
können über die Familienkasse des Hauptverdieners
beitragsfrei in der GKK mit krankenversichert werden.
Die Versicherungsleistungen der gesetzlichen
Krankenkassen sind in der Regel Basisleistungen. Der
gesetzlich Krankenversicherte ist damit oft schlechter
gestellt als ein Privatpatient. Gerade bei Fachärzten
kommt es für gesetzlich Krankenversicherte oft zu sehr
langen Wartezeiten. Der Privatpatient wird in der Regel
schneller behandelt. Für einige Leistungen gibt es sehr
hohe Zuzahlungen oder sie müssen selbst bezahlt werden
(hochwertiger Zahnersatz). Wünscht der gesetzlich
Krankenversicherte bessere Leistungen, so kann er sich
über private Zusatzversicherungen besser absichern und
einen ähnlichen Standard wie ein Privatpatient erhalten.
(c)2007
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