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Anschlussfinanzierung mit dem Forward-Darlehen
Ein Bau- oder Immobiliendarlehen wird mit einer sehr hohen Darlehenssumme gewährt und erstreckt sich über einen langen Zeitraum. Es wird als Annuitätendarlehen gewährt, denn die Rückzahlung erfolgt in monatlich gleich hohen Raten, die aus Tilgungsanteil und Zins bestehen. Für das Darlehen wird eine Periode der Sollzinsbindung festgelegt, in der sich der Zinssatz nicht verändert, unabhängig davon, wie sich die marktübliche Zinssituation entwickelt. Ist die Periode der Sollzinsbindung abgelaufen, verbleibt eine Restschuld. Für diese Restschuld muss eine Anschlussfinanzierung vorgenommen werden. Für die Anschlussfinanzierung kann man sich langfristig günstige Zinsen sichern, indem man ein Forward-Darlehen beantragt. Die Zinsen für das Forward-Darlehen unterscheiden sich je nach Bank, ebenso wie bei anderen Darlehen. Daher sollte man einen Vergleich vornehmen.
Der Vergleich des Forward-Darlehens
Der Vergleich des Forward-Darlehens kann über eine Vergleichsplattform im Internet vorgenommen werden. Zuvor kann man mit dem Finanzierungsrechner ermitteln, welche Laufzeit für die noch vorhandene Restschuld günstig ist. Bei Creditweb erhält man
mehr Infos dazu.
Hat man eine Variante für das Forward-Darlehen gefunden, kann man mit dem Vergleich die Konditionen bei den einzelnen Banken ermitteln. Dazu schreibt man einfach die Summe der Restschuld und die Laufzeit in die Eingabefelder. Der Vergleich zeigt
· Höhe der Zinsen
· Kosten für das Darlehen
· Höhe der monatlichen Raten
· Informationen zu den Banken.
Über die einzelnen Banken kann man ausführliche Informationen abrufen. Nachdem man sich für eine Bank entschieden hat, kann man das Forward-Darlehen beantragen. Das ist bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Periode der Sollzinsbindung möglich.
Beim Forward-Darlehen zu beachten
Das Forward-Darlehen kann bereits ein bis fünf Jahre vor Ablauf der Periode der Sollzinsbindung beantragt werden. Man zahlt also sein Darlehen bei der bisherigen Bank so lange zurück, bis die Periode der Sollzinsbindung abgelaufen ist, und nimmt im Anschluss daran das Forward-Darlehen zu den vereinbarten Zinsen auf. Die Banken erheben für jeden Monat, in dem die Zinsen eingefroren werden, einen Zinsaufschlag in geringer Höhe.
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